Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") von StorylineS by Stefanie Jockschat (Stand: Mai 2021)
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle meine Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden, unabhänigg davon, ob es sich um einen Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder einen Verbraucher handelt. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Erstellung von Vidoes und Fotos durch mich.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ich stimme ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch, wenn ich der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspreche.
(3) Falls nicht anders vereinbart, gelten diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Anfrage des Kunden jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung (§ 305 Abs. 3 BGB) auch für spätere Verträge im Sinne von Abs. (1) mit demselben Kunden, ohne dass ich erneut auf diese AGB hinweisen muss.
§ 2
Vertragsabschluss, -inhalt und Nachweis; Schriftform; Vertretung;
keine Garantien, Risikoübernahmen, Erfüllungsgehilfen
(1) Soweit die unter https://www.storylines-video.de/ aufrufbare Website ("StorylineS-Website") Angebote enthält, sind diese freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Möchte der Kunde mich für die Aufnahme und Erstellung von Videos und/oder Fotos buchen, muss er hierfür über das Kontaktformular auf meiner Website, per E-Mail oder telefonisch mit mir Kontakt aufnehmen. Hierdurch kann ich eine Vorstellung von dem erforderlichen Aufwand für die Durchführung der Aufnahmen und Erstellung der Fotos und Videos erhalten.
(3) Im Anschluss werde ich dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags unterbreiten. Der Inhalt dieser Erklärung ist maßgeblich für den Inhalt des Vertrags. Der Kunde hat Zeit, das Angebot innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Zugang bei ihm anzunehmen.
(4) Mein Angebot einschließlich dieser AGB (zusammen "schriftliches Angebot"), gibt alle über den Vertragsgegenstand getroffenen Abreden vollständig wieder. Etwaige vor Versand des schriftlichen Angebots getroffene Abreden sind unverbindlich und werden durch den Inhalt des schriftlichen Angebots vollständig ersetzt, soweit sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen.
(5) Individuelle – auch mündliche – Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Nachweis ihres Inhalts ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine entsprechende schriftliche Abrede maßgebend.
(6) Mit Ausnahme von vertraglich ausdrücklich als solchen übernommenen Garantien und/oder Beschaffungsrisiken bestehen keinerlei Garantien oder Risikoübernahmen. Lieferanten/Zulieferer sind keine Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.
§ 3
Mitwirkungshandlungen, Annahmeverzug, Abnahme
(1) Der Kunde gewährleistet, dass er von den Personen, die auf seine Veranlassung hin auf dem von mir zu erstellenden Video oder Foto abgebildet werden sollen, gesetzlich erforderliche Einverständniserkärungen und Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Auf meine Nachfrage, hat der Kunde mir diese Erklärungen vorzulegen.
(2) Sollten auf Wunsch des Kunden Tiere auf dem Foto/Video abgebildet werden, gewährleistet der Kunde ebenfalls, dass er alle gesetzlich erforderlichen Einverständnis- und Einwilligungserklärungen des Tierhalters und Eigentümers des Tieres eingeholt hat. Auf meine Nachfrage, hat der Kunde mir diese Erklärungen vorzulegen.
(3) Die Abnahme-Daten des von mir zu erstellenden Videos oder Fotos stelle ich dem Kunden per Ansichtslink zur Verfügung. Die finale Datei versende ich anschließend per Google Drive Download Link. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten innerhalb von drei (3) Kalenderdaten herunterzuladen. Nach Ablauf von drei (3) Kalendertagen werde ich die Daten von dem Google Drive Download Link entfernen. War der Kunde an dem Download der Abnahme-Daten innerhalb dieser Frist verhindert, ohne dass er dies zu vertreten hatte, werde ich mich mit dem Kunden über die Art und Weise der Zurverfügungstellung der Abnahme-Daten gesondert verständigen.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine gebotene Mitwirkungshandlung oder verzögert sich meine Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, bin ich berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
(5) Soweit eine werkvertragliche Abnahme der von mir erstellen Videos und/oder Fotos erfoderlich ist, werde ich dies dem Kunden nach Abschluss meiner Arbeiten mitteilen und ihn zur Abnahme auffordern. Teilt mir der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dieser Aufforderung unter Nennung eines Mangels mit, dass er die Abnahme verweigert, so gilt das von mir erstellte Werk als abgenommen. Werktage sind Montag bis Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage.
§ 4
Fälligkeit; Zahlung; Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte; Zahlungsverzug; Fälligkeitszinsen
Meine Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen zu bezahlen, nachdem die Videos und/oder Fotos zum Abruf bereitgestellt wurden und Rechnungszugang erfolgt ist. Falls und soweit eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Zahlungsfrist nach Satz 1 erst, nachdem auch dieser Schritt abgeschlossen ist.
Jede Zahlung hat ohne Abzug und in Euro (€) per Überweisung auf das in meiner Rechnung genannte Bankkonto zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Tag der Kontogutschrift.
(3) Mit Ablauf einer Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die gesetzliche Verzugspauschale kommt hinzu. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden behalte ich mir vor.
(4) Der Kunde ist (a) zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch entweder (aa) von mir unbestritten oder (bb) rechtskräftig festgestellt ist oder (cc) im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zu der Forderung steht, gegen die der Kunde aufrechnet; (b) zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch entweder (aa) von mir unbestritten oder (bb) rechtskräftig festgestellt ist oder (cc) auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie meine Forderung, der der Kunde das Zurückbehaltungsrecht entgegensetzt.
(5) Ich bin berechtigt, meine innerhalb eines Vertragsverhältnisses ausstehenden Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird (z.B. durch Insolvenzantrag des oder gegen den Kunden), dass mein Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist. Mein Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Ich bin berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer er Zug-um-Zug gegen meine Leistung nach seiner Wahl seine Zahlung zu bewirken oder Sicherheit für sie zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf kann ich vom Vertrag zurücktreten. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung, § 321 BGB, und die übrigen Regelungen dieses § 4.
§ 5
Leistungsfristen; Vorbehalte für höhere Gewalt u. Selbstbelieferung; Teilleistungen; Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit
Die Termine für meine Leistungen und Lieferungen (Leistungsfristen) werden individuell vereinbart oder in meinem Angebot angegeben.
Eine Leistungsfrist für eine Warenlieferung (z.B. CD-ROM mit Fotos bzw. Videos) ist eingehalten, wenn dem Kunden bis zum Fristablauf meine Abholbereitschaftsanzeige zugegangen ist oder – falls Versand vereinbart ist – ich die Ware an die Transportperson ausgehändigt habe oder im Fall von deren Nichterscheinen oder nicht pünktlichem Erscheinen hätten aushändigen können.
(3) Wird für mich absehbar, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, so teile ich dem Kunden dies und die voraussichtliche neue Leistungsfrist unverzüglich mit.
(4)(a) Ich hafte nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung, soweit sie jeweils auf höherer Gewalt oder einem sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignis beruht, welches ich nicht zu vertreten habe (Force Majeure; z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemie, Pandemie, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Maßnahmen).
(b) Ein solches Ereignis ist auch meine nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen meiner Lieferanten, wenn ich diese jeweils nicht zu vertreten habe und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Lieferanten abgeschlossen hatte. Dies gilt auch dann, wenn ich das Deckungsgeschäft unverzüglich nach dem Vertragsabschluss mit dem Kunden abschließe.
(c) Erlange ich Kenntnis von einem Ereignis im Sinne von Abs. (4) (a) oder (b), informiere ich den Kunden unverzüglich. Meine Leistungsfrist verlängert/verschiebt sich automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn solche Ereignisse mir die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind, bin ich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(5) Leistungsfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten (auch ungeschriebenen Mitwirkungspflichten) oder Obliegenheiten nicht rechtzeitig nachkommt. Insbesondere muss er mir von ihm etwaig beizubringende Unterlagen, Informationen und Gegenstände rechtzeitig und im richtigen Format zukommen lassen sowie etwaige organisatorische Voraussetzungen (z.B. für den Aufbau eines speziell von ihm gewünschten Sets bzw. Zugang zu Räulichkeiten) oder ähnliche Leistungen erfüllen.
(6)Meine gesetzlichen Rechte, insbesondere betreffend den Ausschluss meiner Leistungspflicht (z.B. aufgrund endgültiger oder vorübergehender Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) und bei Annahme- oder Leistungsverzugs des Kunden, bleiben unberührt.
(7) Gerate ich mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird sie mir, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist meine etwaige Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von § 8 dieser AGB beschränkt.
§ 6
Nutzungsrechteeinräumung
(1) Ich räume dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an dem von mir erstellten Video bzw. Foto ein. Privatkunden räume ich ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem von mir erstellten Video bzw. Foto ein, solange die Nutzung ausschließlich zu privten Zwecken erfolgt. Bei Kunden, die Unternehmer sind, erlischt das Nutzungsrecht nach zwei (2) Jahren. Das Recht der Bearbeitung des Videos bzw. Fotos ist ausgeschlossen.
(2) Nach Ablauf des Nutzungsrechtszeitaums nach Maßgabe § 6 (1) dieser AGB ist dem Kunden die Nutzung der von mir erstellten Videos bzw. Fotos untersagt. Während des Nutzungszeitraums gedrucktes Material, auf dem sich Fotos von mir befinden, muss jedoch nicht zerstört werden. Ein Nachdruck nach Ablauf des Nutzungszeitraums ist dem Kunden nicht gestattet. Von dem Kunden während des Nutzungsrechtszeitraums im Internet genutzte Inhalte, auf denen sich von mir erstellte Videos oder Fotos befinden, müssen nicht gelöscht werden. Allerdings ist es dem Kunden untersagt, nach Ablauf des Nutzungszeitraums Inhalte, auf denen sich Videos oder Fotos von mir befinden neu einzustellen, neu zu teilen oder auf sonstige Art und Weise erneut oder erstmalig zu nutzen.
(3) Der räumliche und sachliche Umfang des Nutzungsrechts richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und wird von den Parteien gesondert vereinbart.
(4) Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder werden, auch wenn sie erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an den Bildern entstehen oder erst nachträglich bekannt werden.
(5) Enthält ein von mir erstelltes Video Musik, ist der Kunde bei Nutzung des Videos verpflichtet, den Namen des Künstlers sowie den Titel des Musikwerks zu nennen. Bei einer Nutzung des Videos in sozialen Medien muss die Namensnennung in der Beschreibung des Videos bzw. des das Video enthaltenen Beitrags erfolgen. Bei einer anderen Nutzung ist der Kunde in der Art und Weise, wie die Nennung des Namens und des Titels erfolgt frei. Ich werde dem Kunden den Namen des Künstlers und des Titels des Musikwerks rechtzeitig, spätestens mit Übermittlung der finalen Abnahme-Datei, mitteilen.
(6) Der Kunde darf an nicht an diesem Vertrag beteiligte Dritte ohne meine vorherige Genehmigung keine Nutzungsrechte an den von mir erstellten Videos bzw. Fotos einräumen.
(7) Das mir zustehende Urheberrecht bleibt durch die Übertragung der Nutzungsrechte an den Kunden unberührt. Ich kann das Foto/Video weiterhin uneingeschränkt für meine internen Zwecke nutzen und insbesondere auf der Storylines-Website veröffentlichen. Vor Veröffentlichung von Fotos oder Videos mit abgebildeten oder aufgenommenen Personen gilt dies nur unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Personen mir gegenüber hierzu ihr Einverständnis erklärt haben.
§ 7
Mängelgewährleistung; Gewährleistung speziell für die Freiheit von gewerblichen; Schutzrechten und Urheberrechten Dritter; Verjährung
(1)Ich gewährleiste, dasss die von mir erstellten Videos und Fotots frei von Sachmängeln sind. Beim Vorliegen von Sachmängeln kann der Kunde die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte geltend machen, nachdem er mir eine angemessene Frist zur Behebung des Sachmangels durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) gewährt hat.
(2)Ich gewährleiste zudem, dass die von mir erstellten Videos und Fotos frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind. Eine Ausnahme gilt, wenn Tiere, Personen oder Gegenstände auf Veranlassung des Kunden auf dem Video bzw. Foto abgebildet werden (siehe § 3 (1), (2) dieser AGB).
(3) Jede Partei wird die andere unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(4) Ansprüche des Kunden wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind ausgeschlossen, wenn diese Verletzung auf einer nicht vertragsgemäßen Verwendung der Videos bzw. Fotos durch den Kunden beruht , einer eigenmächtigen Veränderung oder auf einer Anweisung des Kunden (siehe § 3 (1), (2) dieser AGB).
(5) In dem Fall, dass die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werde ich nach meiner Wahl und auf meine Kosten die Videos bzw. Fotos derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, das Werk aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrags das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt mir dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen zu mindern.
(6) Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe des folgenden § 8.
(7) Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach deren Entstehung.
§ 8
Haftung auf Schadensersatz
(1) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, hafte ich bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
(2)Ich hafte – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch mich oder durch einen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Im Fall einer bloß einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch mich oder einen meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hafte ich (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes gemäß gesetzlichen Vorschriften, z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten oder für unerhebliche Pflichtverletzungen) nur
a) – unbeschränkt – für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist meine Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen in Abs. (3) gelten nicht, soweit ich einen Mangel arglistig verschwiegen, eine schadensersatzbewehrte Beschaffenheitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
(5) Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die etwaige persönliche Haftung meiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9
Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Kunden unterliegen soweit rechtlich zurlässig ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (). Das UN-Kaufrecht (CISG) und sonstiges internationales Einheitsrecht gelten nicht. Auch etwaige Ansprüche außervertraglicher Natur, die im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung stehen, unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er in der BRD keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist mein Sitz in Adendorf ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesen AGB oder der Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Kunden oder im Zusammenhang damit ergeben. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Ich bin in allen Fällen nach meiner Wahl berechtigt, stattdessen die Gerichte am allgemeinen (ggf. ausländischen) Gerichtsstand des Kunden oder am Erfüllungsort anzurufen. Sätze 1 bis 3 schließen auch Streitverkündungen des Kunden gegenüber mir und umgekehrt aus, falls der verkündete Streit vor einem Gericht geführt wird, welches nicht gemäß Satz 1, 2 oder 3 zuständig ist; in Fällen des Satzes 3 setzt diese Zuständigkeit voraus, dass ich mein Wahlrecht tatsächlich ausgeübt habe.
(3) Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.
§ 10
Salvatorische Klausel
(1) Falls vertragliche Regelungen einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil oder nicht werden, unwirksam oder undurchführbar sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(2) Soweit Regelungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil werden oder nichtig oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags in erster Linie nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Existieren dafür jedoch keine geeigneten gesetzlichen Vorschriften, vereinbaren die Parteien – vorbehaltlich der Möglichkeit und Vorrangigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung – wirksame Regelungen, die den nicht Vertragsbestandteil gewordenen, nichtigen oder unwirksamen Regelungen wirtschaftlich und nach ihrem Sinn und Zweck möglichst nahe kommen. Die Rechtsfolge von Satz 2 gilt entsprechend auch für vertragliche Regelungen, die sich als undurchführbar erweisen.
(3) Erweist sich der Vertrag einschließlich dieser AGB aus anderen als den in Abs. (1) gennannten Gründen als lückenhaft (insbesondere wegen Fehlens von Regelungen, etwa aufgrund Übersehens regelungsbedürftiger Punkte), werden die Parteien insoweit – vorbehaltlich der Möglichkeit und Vorrangigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung – wirksame Regelungen vereinbaren, die den wirtschaftlichen Zielen des Vertrags möglichst nahe kommen.
(Ende der AGB.)